E-Bilanz –
Herausforderung Umstellungsprozess
Mit der Vorgabe "Elektronik statt Papier" hatte der Steuergesetzgeber in § 5b EStG eine Regelung implementiert: Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, sind Steuerbilanzen bzw. Überleitungsrechnungen und die steuerliche Gewinn- und Verlustrechnung in einem Datensatz im XBRL-Format elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Eine Stellungnahme von Ernst & Young (230 KM, 11 Seiten) zum Entwurf des Anwendungsschreibens des Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Thema "E-Bilanz" steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Was bedeutet elektronische Datenübertragung, XBRL und Taxonomie?
Wir erklären Ihnen, was das Thema E-Bilanz für Ihr Unternehmen bedeutet und was sich hinter Begriffen wie z.B. "Taxonomie" verbirgt.

Dringender Handlungsbedarf/Herausforderung Umstellungsprozess
Für Ihr Unternehmen ergibt sich jetzt erheblicher Umstellungsbedarf. Aber unsere Erfahrungen zeigen: Sie als Steuerpflichtiger sollten die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung Ihrer Daten nicht nur als kostenintensive Notwendigkeit verstehen. Vielmehr bietet die E-Bilanz eine Chance, die zu erhebenden Daten auch für Ihre eigenen Zwecke zu nutzen - bspw. für die Steuerplanung oder die Verbesserung der mit der Steuerdeklaration in Zusammenhang stehenden Prozesse.

Endgültiges Anwendungsschreiben sowie Taxonomie zur E-Bilanz veröffentlicht
Es ist wichtig für Ihr Unternehmen, dass Sie spätestens zum 1.1.2012 die Grundlagen festlegen, damit die in die E-Bilanz eingehenden Geschäftsvorfälle in der erforderlichen Tiefe erfasst werden. Nur so können Sie aufwendige Nacharbeiten vermeiden, die z.B. weit über die nachträgliche Zusammenstellung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsbeträge ab dem Jahr 2008 hinausgehen.

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Umsetzung
Bei vielen Unternehmen müssen Prozessanpassungen vorgenommen und ein eigenständiger steuerlicher Buchungskreis implementiert werden. Ein so grundlegender Eingriff in die internen Prozesse ist vielen noch aus der Einführung eines eigenständigen IFRS-Buchungskreises in Erinnerung. Wir erklären Ihnen, wie wir Sie konkret unterstützen können - z.B. bei den Vorbereitungen auf die E-Bilanz, der Datenübertragung und bei der Qualitätssicherung.