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Erbschaftsteuerrecht - Ernst & Young - Deutschland

Das neue Erbschaftsteuerrecht

12. August 2009:

Ratgeber von Ernst & Young/BDI im Stollfuß Verlag erschienen

Bereits unter Berücksichtigung der aktuell veröffentlichten Ländererlasse hat Ernst & Young gemeinsam mit dem BDI einen Ratgeber zur Erbschaftsteuerreform veröffentlicht. Die Ausgabe dient als fundierte Hilfestellung für die nach dem neuen Recht erforderlichen erbschaftsteuerlichen Überlegungen.

Das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht ist grundsätzlich zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.

Für Unternehmensübertragungen stehen nunmehr zwei Begünstigungsalternativen zur Verfügung. Nach der sog. Regelverschonung wird ein Begünstigungsabschlag von 85 Prozent gewährt, wenn in dem Unternehmensvermögen maximal 50 Prozent sog. Verwaltungsvermögen enthalten sind, in einem Siebenjahreszeitraum die Lohnsumme nicht unter 650 Prozent der Ausgangslohnsumme sinkt und das Unternehmen für die Dauer von sieben Jahren fortgeführt wird. Können die Voraussetzungen über den Zeitraum von sieben Jahren nicht eingehalten werden, entfällt der Bewertungsabschlag von 85 Prozent nur anteilig und nicht - wie ursprünglich vorgesehen - in voller Höhe. Alternativ kann nach Beantragung der sog. Verschonungsoption die 100-prozentige Steuerfreiheit auf begünstigtes Unternehmensvermögen in Anspruch genommen werden, wenn das Verwaltungsvermögen maximal zehn Prozent beträgt und die Lohnsumme nach einem Zeitraum von zehn Jahren nicht unter 1.000 Prozent der Ausgangslohnsumme gesunken ist. Ferner muss das Unternehmen über die Dauer von zehn Jahren fortgeführt werden. Können diese Voraussetzungen über den gesamten Zeitraum nicht erfüllt werden, erfolgt gleichfalls nur eine anteilige Besteuerung des Unternehmenserwerbs.

Die Übertragung selbst bewohnter Wohnungen und Häuser auf den Ehegatten ist grundsätzlich steuerfrei. Dagegen ist der Erwerb von Todes wegen eines Familienheims durch Kinder bzw. Kinder verstorbener Kinder nur insoweit steuerfrei, als die übergegangene Wohnfläche 200 qm nicht übersteigt. Allerdings entfallen die bei einer Übertragung von Todes wegen gewährten Steuerbefreiungen in der Regel rückwirkend, wenn der Erwerber das Familienheim innerhalb von zehn Jahren nicht mehr zu Wohnzwecken selbst nutzt.

Die Finanzverwaltung hat zur Anwendung des neuen Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts umfangreiche Ländererlasse veröffentlicht. So wurden beispielsweise die bereits seit langem angekündigten Verlautbarungen der Finanzverwaltung zur Anwendung der neuen Bewertungs- und Begünstigungsvorschriften für Unternehmensvermögen im Juli 2009 im Bundessteuerblatt (BStBl. I 2009, S. 698 und S. 713) veröffentlicht.

Der Ratgeber kann unter der ISBN-Nr. 978-3-08-216701-4 beim Stollfuß Verlag bezogen werden.


Download

Zum Download steht Ihnen unsere Broschüre (Stand 10.02.2009) Erbschaftsteuerreform 2008 - Überblick über die wesentlichen Änderungen (PDF - 809 KB, 36 Seiten) zur Verfügung.

Die  2007 erstellte Studie "Braucht Deutschland eine Reform der Erbschaftsteuer?" (PDF - 878 KB, 60 Seiten) kann ebenfalls als PDF-Datei heruntergeladen werden.   

Kontakte

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lars Zipfel
Mittlerer Pfad 15
70499 Stuttgart
Telefon +49 (711) 9881 14492
E-Mail Lars Zipfel 

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