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Das deutsche Umsatzsteuerrecht basiert auf den rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union (EU), genauso wie das Umsatzsteuerrecht der anderen EU-Mitgliedstaaten. Trotz gleicher Grundlage sind in den einzelnen Staaten dennoch zahlreiche Besonderheiten bei der Umsatzbesteuerung zu beachten.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Aktivitäten von Unternehmen meist nicht auf die EU begrenzt sind, sondern auch Drittländer umfassen. Für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Warenlieferungen oder sonstigen Leistungen bedeutet das: Sie müssen sowohl deutsche als auch ausländische Regelungen beachten. Fehler beim Umsatzsteuerausweis in Rechnungen können erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen.
Um die vielen steuerlichen Stolpersteine zu meistern, bietet Ernst & Young einen eigenen Service an, der sich ausschließlich mit indirekten Steuern und Zöllen beschäftigt.
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