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Cross Border Advisory

Grenzüberschreitende Beziehungen bedeuten für Unternehmen den Zugriff von mindestens zwei oder sogar noch mehr Fisci. Doppel- und Mehrfachbesteuerung können die Folge sein. Die möglichen Gründe sind zahlreich: Unabgestimmte Rechtsnormen, Qualifikationskonflikte, unbekannte Regeln und Fristen stellen z.B. erhebliche Risiken dar, die es erfolgreich zu managen gilt.

Grenzüberschreitende Aktivitäten bedeuten aber auch die Chance, das internationale Steuergefälle zu nutzen. Bei sorgfältiger Planung und Beachtung der vielfältigen Nebenbedingungen und Fallstricke kann mittels gezielter internationaler Steuergestaltung die Steuerlast erfolgreich gesenkt werden. So können etwa bestimmte gesellschaftsrechtliche Strukturierungen oder der Einsatz ausgewählter hybrider Instrumente steuerliche Vorteile bewirken.

Die Fachleute von Ernst & Young gehören zu den führenden Beratern in den Bereichen

  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Hinzurechungsbesteuerung
  • Missbrauchnormen
  • EU-Recht
  • Steueranrechnung
Honorieren. Motivieren. Gewinnen.

Kontakte

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Prof. Dr. Stefan Köhler
Mergenthalerallee 5
65760 Eschborn
Telefon +49 (6196) 996 26315
E-Mail Prof. Dr. Stefan Köhler 

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