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Steuergesetzgebung - Ernst & Young - Deutschland

Steuergesetzgebung

Damit Sie den Überblick in der Steuergesetzgebung behalten, finden Sie hier regelmäßig Informationen zu aktuellen Entwicklungen wie z.B. Kurzübersichten und Informationen zu laufenden und abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren.

Übersicht zu den laufenden Steuergesetzgebungsverfahren 2012 (73 KB, 1 Seite)
(Stand: 19.01.2012)

Übersicht zu den in 2011 abgeschlossenen Steuergesetzgebungsverfahren (85 KB, 2 Seite)
(Stand: 19.01.2012)

Übersicht zu den in 2010 abgeschlossenen Steuergesetzgebungsverfahren (85 KB, 2 Seite)
(Stand: 31.01.2011)



Öffnen Sie die folgenden Beiträge mit einem Klick auf die Überschrift.

 
Bundesregierung plant Steuervereinfachung für Unternehmen

Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 will die Bundesregierung in diesem Jahr ein weiteres Maßnahmenbündel auf den Weg bringen, das in erster Linie Steuervereinfachungen für Unternehmen vorsieht. Diskutiert wird hierbei u.a. die Abschaffung des Ergebnisabführungsvertrags als Voraussetzung für die ertragsteuerliche Organschaft. Das Vorhaben steht im Zusammenhang mit der geplanten Annäherung zwischen der deutschen und französischen Unternehmensbesteuerung.

Zudem plant die Regierungskoalition eine Verkürzung der Aufbewahrungszeiten für Steuerunterlagen sowie eine Reform des Reisekostenrechts, das insbesondere in der Frage der regelmäßigen Arbeitsstätte die Finanzverwaltung und den Bundesfinanzhof (BFH) spaltet. Vorschläge der Arbeitsgruppe Reisekostenrecht bzgl. Fahrtkosten, Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen sollen als Grundlage in das Gesetzgebungsverfahren einfließen.

Welche weiteren Änderungen im Steuerrecht zum Maßnahmenpaket gehören, ist derzeit nicht bekannt. Für spätestens Ende März 2012 wird vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine Gesetzesvorlage erwartet. Die Koalitionsparteien wollen dafür Ende Januar weitere Punkte festlegen.

 
 
 
Änderungen durch das EU-Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz

Mit dem am 13.12.2011 veröffentlichten EU-Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz sind u.a. die folgenden, für Unternehmen interessanten Änderungen in Kraft getreten:
Die Anti-Treaty-Shopping Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wurde neu formuliert. Dabei wurde die von der EU-Kommission kritisierte bisherige Zehn-Prozent-Regelung gestrichen, eine Beweislastregelung aufgenommen sowie die bisherige „Alles-oder-Nichts-Regelung“ hinsichtlich der Höhe der Quellensteuerbefreiung durch eine Aufteilungsregelung ersetzt. Inzwischen hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben zu der Vorschrift aktualisiert (BMF-Schreiben vom 24.1.2012). Darin legt das BMF seine Auslegung der geänderten Vorschrift dar und führt aus, dass die Neuregelung grundsätzlich erstmals ab dem 1.1.2012 anwendbar ist. Führt die Neuregelung jedoch zu einer günstigeren Entlastungsberechtigung, soll sie auch auf vorangegangene Zeiträume anzuwenden sein, soweit Steuerbescheide oder Freistellungsbescheinigungen noch nicht bestandskräftig sind.
 
Änderungen ergeben sich auch bei der Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG. Anstatt - wie ursprünglich geplant - die Sanierungsklausel gänzlich abzuschaffen, wird die Vorschrift lediglich suspendiert. Danach ist die Sanierungsklausel zwar grundsätzlich nicht mehr anwendbar, sie kann aber unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben. Zum einen träte sie wieder in Kraft, wenn das Europäische Gericht (EuG) oder der EuGH in einer rechtskräftigen Entscheidung die Einstufung der Sanierungsklausel als europarechtswidrige Beihilfe durch die EU-Kommission für nichtig erklärt und feststellt, dass es sich bei der Sanierungsklausel nicht um eine europarechtswidrige Beihilfe handelt. Alternativ wäre die Sanierungsklausel wieder anwendbar, wenn die EU-Kommission einen weiteren Beschluss fasst, der weder die Aufhebung noch die Änderung der Vorschrift fordert.
 
Des Weiteren enthält das EU-Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz u.a. noch folgende steuerrechtliche Änderungen: 
  • Regelungen zur Schenkungsteuerpflicht bestimmter disquotaler Einlagen in Kapitalgesellschaften 
  • Umsatzsteuerliche Änderung bei Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen im Drittlandsgebiet 
  • Änderung der steuerlichen Berücksichtigung der Kosten eines Erststudiums

 
Milderung der kalten Progression geplant
 
Mit einer Anpassung des Einkommensteuertarifs beabsichtigt die Bundesregierung, der kalten Progression entgegenzuwirken und damit auf inflationsbedingte Steuermehreinnahmen teilweise zu verzichten. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 7.12.2011 wurde das offizielle Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Konkret sieht der Regierungsentwurf des „Gesetzes zum Abbau der Kalten Progression“ vor, den Grundfreibetrag in zwei Schritten um insgesamt 350 Euro zu erhöhen und den Einkommensteuertarif ebenfalls in zwei Schritten anzupassen. Demnach soll der Grundfreibetrag im Veranlagungszeitraum 2013 um 126 Euro auf 8.130 Euro und ab dem Veranlagungszeitraum 2014 um weitere 224 Euro auf 8.354 Euro erhöht werden. Im Vergleich zum derzeitigen Tarif würden sich ab 2014 die Einkommensgrenzen der jeweiligen Tarifzonen um ca. 4,4 Prozent erhöhen. Die sog. Reichensteuer mit einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent soll ab 2013 allerdings bereits ab einem Einkommen von 250.000 Euro (statt bisher 250.731 Euro) zur Anwendung kommen. Des Weiteren plant die Bundesregierung, künftig die Wirkung der kalten Progression auf den Tarifverlauf alle zwei Jahre zu überprüfen.
 
Der Bundestag soll das Gesetz am 30.3.2012 verabschieden. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrates ist für den 11.5.2012 vorgesehen.
 

Länder schlagen weitere Steuervereinfachungen vor

Wenige Wochen nachdem das Steuervereinfachungsgesetz die parlamentarischen Hürden in Bundestag und Bundesrat genommen hat, kommen bereits neue Vorschläge zur Steuervereinfachung in die politische Diskussion. Die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Bremen schlagen in einem gemeinsamen Zehn-Punkte Papier u.a. Änderungen in den Regelungen zum Verlustabzug bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG) vor. Demnach sollen in die Berechnung des beim Kommanditisten höchstens nutzbaren Verlustes, der diesem aus einem Kommanditgesellschaft (KG)-Anteil zuzurechnen ist, auch Gewinne und Verluste aus dessen Sonderbilanz einbezogen werden. Im Handelsregister eingetragene, aber noch nicht geleistete Einlagen des Kommanditisten sollen den nutzbaren Teil der Verluste dagegen nicht mehr erhöhen.

Des Weiteren soll die 40-prozentige Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 40a EStG für bestimmte Initiatorenvergütungen (sog. "carried interest") entfallen, die ein Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Wagniskapital-Gesellschaft als freiberufliche Einkünfte erhält. Zudem sieht der Vorschlag der vier Bundesländer den Wegfall der 44 Euro-Freigrenze für Sachbezüge des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber vor. Ferner soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in drei separate Pauschbeträge für Fahrtkosten (560 Euro), Computerkosten (140 Euro) und übrige Werbungskosten (300 Euro) aufgeteilt werden.

Ob sich die anderen Bundesländer den Vorschlägen anschließen und ein entsprechender Gesetzgebungsvorschlag auf Initiative des Bundesrates auf den Weg gebracht wird, bleibt abzuwarten.



Dauerhafte Anhebung der umsatzsteuerlichen Ist-Vorauzssetzungsgrenze: Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes seit 1.1.2012 in Kraft

Seit dem 1.1.2012 ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die Umsatzgrenze für die Umsatzbesteuerung nach vereinnahmten Entgelten (sog. Ist-Versteuerung) dauerhaft auf 500.000 Euro festgelegt. Die Neuregelung schließt damit nahtlos an die bisherige zeitlich befristete Regelung an.
 

Europäische Kommission: Richtlinienentwurf zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer vorgelegt

Anfang Oktober 2011 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer veröffentlicht (164 KB, 4 Seiten). Demnach ist die Umsetzung für den 1.1.2014 angedacht.


 
 
Am 2.1.2012  hat das Bundesfinanzministeriums auf seiner Internetseite den neuen Umwandlungssteuererlass veröffentlicht. Darin legt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des neuen Umwandlungssteuerrechts in der Fassung nach SEStEG dar. Von zentraler Bedeutung sind u.a. die Teilbetriebs-Voraussetzungen bei Spaltungen oder Einbringungen. So vertritt die Finanzverwaltung z.B. die Auffassung, dass ein Teilbetrieb bereits zum Zeitpunkt des steuerlichen Übertragungszeitpunktes vorliegen muss. Bei einer rückwirkenden Spaltung liegt dieser Zeitpunkt vor dem Spaltungsbeschluss und damit in der Vergangenheit. Der Teilbetrieb bestimmt sich dabei künftig ausschließlich nach dem europäischen, in der Fusionsrichtlinie verwendeten Begriff.

Künftig müssen nicht nur funktional wesentliche Betriebsgrundlagen dem Teilbetrieb zugeordnet werden, sondern auch Wirtschaftsgüter, die wirtschaftlich mit dem Teilbetrieb zusammenhängen. Diese Verschärfung dürfte in der Praxis für erhebliche Schwierigkeiten sorgen. Der  Umwandlungssteuererlass sieht für einige Sachverhalte, bei denen sich die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung gegenüber der bisherigen Rechtsauffassung geändert hat, bis zum 31.12.2011 Übergangsregelungen vor.


 
Nachdem der Bundesrat am 8.7.2011 dem Gesetzentwurf zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden seine Stimme verweigert hat, soll am 8.2.2012 der Vermittlungsausschuss zu diesem Thema tagen. Nach der Ablehnung des Entwurfs durch die Länder hat die Bundesregierung am 26.10.2011 den Vermittlungsausschuss angerufen. Hauptgrund für die Blockade der Länderkammer  waren die zu erwartenden hohen Steuerausfälle, die das Gebäudesanierungsgesetz mit sich bringt. Mit dem Gesetz soll eine erhöhte Absetzung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen in das Einkommensteuergesetz eingeführt werden.
 


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